Wildschaden - Ausweichen oder Draufhalten?

Beim Ausweichen nach links in einer Rechtskurve aufgrund eines auf die Fahrbahn laufenden Fuchses ist grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Eine Kaskoversicherung kann somit die Versicherungsleistung kürzen. (LG Trier, 3.4.2010 - 4 O 241/09)

Gerichtliches Gutachten vs. Privatgutachten

Widersprechen sich ein gerichtliches Gutachten und ein Privatgutachten, so darf sich der entscheidende Richter nicht einfach ohne Begründung auf das gerichtliche Gutachten verlassen, sondern muss vielmehr die Einwände aus dem privaten Gutachten ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären. (BGH, 12.1.2011 - IV ZR 190/08)