Das Zivilrecht behandelt die rechtlichen Beziehungen zwischen rechtlich (nicht wirtschaftlich) gleichgeordneten privaten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen).
Hierhin gehört beispielsweise das komplette Vertragsrecht (Kauf-, Miet-, Werk- und Dienstverträge u.a.) sowie das Recht der unerlaubten Handlungen, Haftungsfragen und ähnliches.
- Bereits vor Schließen eines Vertrages sind viele Rechtsfragen zu beachten. Lassen Sie das Kind nicht erst in den Brunnen fallen, sorgen Sie vor!
- Ist ein Vertrag geschlossen, bestehen unter Umständen Möglichkeiten, diesen Vertrag wieder zu beseitigen.
- Störung von Verträgen (z.B. Mängelrechte)
- Rückabwicklung von Verträgen
Frau Rechtsanwältin Julia Reubel ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
