Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung tritt ein für Schäden am Hausrat insbesondere durch Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel.
Streitigkeiten treten vor allem auf bezüglich:
- Einbruch ohne Spuren
- Fahrraddiebstahl
- Schäden durch Regenwasser
- Einbruch in Fahrzeug und Entwendung von hierin befindlichem Hausrat
- Hausrat außerhalb der versicherten Wohnung
- Zumutbarkeit von Abweichungen bei durchgeführter Reparatur
- grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles
